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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Stark GmbH Tief-, Garten- & Landschaftsbau angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Schwarzenbek, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Schwarzenbek hat unter dem Aktenzeichen 1 IN 8/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Stark GmbH Tief-, Garten- & Landschaftsbau, mit Sitz in der Ratzeburger Straße 10a, 23879 Mölln, angeordnet.

Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 21369, wird durch die Geschäftsführer Johannes Stark und Andreas Stroner vertreten.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann, mit Kanzleisitz in der Lauenburger Straße 15, 21493 Schwarzenbek, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 04151 84040 sowie per E-Mail erreichbar.

Anordnungen zur Sicherung des Vermögens:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Einrichtung eines Sonderkontos:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
  3. Sicherung der Geschäftsaktivitäten:
    Ziel der Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und den laufenden Geschäftsbetrieb unter Aufsicht des Insolvenzverwalters zu steuern.

Einsicht in den vollständigen Beschluss:

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwarzenbek eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären und muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Weitere Informationen sind unter dem Aktenzeichen 1 IN 8/25 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schwarzenbek erhältlich.

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