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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Talwar & Kumar GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 36t IN 8584/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Talwar & Kumar GmbH, mit Sitz in der Celsiusstraße 56, 12207 Berlin, angeordnet.

Die Schuldnerin, tätig im Bereich Gastgewerbe und Lieferservice, wird durch ihren Geschäftsführer Raman Talwar vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 197791 eingetragen.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2025, um 21:30 Uhr, wurde Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, ansässig in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Wesentliche Anordnungen des Gerichts:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Einrichtung eines Sonderkontos:
    Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten und zu verwalten.
  4. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Talwar & Kumar GmbH wird untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  5. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  6. Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und diese gegebenenfalls bis zur endgültigen Entscheidung über das Verfahren herauszuverlangen.

Einsicht in den vollständigen Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder mit der Zustellung des Beschlusses.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Weitere Informationen sind unter dem Aktenzeichen 36t IN 8584/24 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg erhältlich.

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