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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Möbel Spar GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Halle (Saale), 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möbel Spar GmbH, mit Sitz in der Weißenfelser Straße 10, 06259 Braunsbedra, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 9976 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführer Mario Faethe und Danny Kraft vertreten.

Die Verfügung der Antragstellerin über ihr Vermögen ist ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Rothamel, von der Kanzlei FEIGL & ROTHAMEL, ansässig in Hansering 5, 06108 Halle (Saale), zulässig.

Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Auswirkungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO werden die Schuldner der Möbel Spar GmbH aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie berechtigte Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.

Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis:

  • die Zustellung des Beschlusses oder
  • die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, welche als bewirkt gilt, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung verstrichen sind.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist dies ausdrücklich zu benennen.

Amtsgericht Halle (Saale), 21. Januar 2025

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