Bielefeld, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MAG GmbH Gieselmann – Malerarbeiten + WDVS, ansässig in der Borsigstraße 2b, 32049 Herford, unter dem Aktenzeichen 43 IN 39/25 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Die MAG GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12277 eingetragen ist und durch ihren Geschäftsführer Thomas Gieselmann vertreten wird, ist auf die Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) sowie Malerarbeiten spezialisiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh mit Kanzleisitz in Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
- Telefon: [Angaben fehlen]
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Auswirkungen des Beschlusses
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gilt:
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbote: Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Ermächtigungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, die nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, sind untersagt; bereits laufende Maßnahmen werden einstweilen ausgesetzt.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld eingesehen werden.
Die Schuldnerin sowie alle Beteiligten haben das Recht, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung, gilt sie zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt.
Amtsgericht Bielefeld – 21. Januar 2025