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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Zetterer Präzision GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Nürnberg, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Nürnberg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Zetterer Präzision GmbH, ansässig in der Venetianerstraße 6, 91154 Roth-Unterheckenhofen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 5962, wird durch ihren Geschäftsführer Alexander Hans-Georg Zetterer vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde am 21. Januar 2025 um 10:00 Uhr gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO der Nürnberger Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst insbesondere:

  • Einziehungsbefugnis von Außenständen,
  • Sicherung und Erhalt des schuldnerischen Vermögens,
  • Überwachung sämtlicher finanziellen Transaktionen.

Verfügungsbeschränkungen

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wurden der Schuldnerin jegliche Verfügungen über Vermögenswerte untersagt, sofern sie nicht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt wurden.

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der Zustellung bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Beschwerden können schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Elektronische Einreichungen erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a Abs. 4 ZPO.

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
21. Januar 2025

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