Hamburg, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67b IN 15/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FE Acht Akquisitionen GmbH angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Kleine Johannisstraße 9, 20457 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172344 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Wimmer und Herrn Dr. Matthias Gräper vertreten. Die Gesellschaft fungiert als geschäftsleitende Holding mit dem Schwerpunkt auf Unternehmensbeteiligungen und der Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen.
Mit dem heutigen Beschluss vom 21. Januar 2025 um 13:23 Uhr wurde Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Künftig sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.
Zusätzlich wurden folgende Anordnungen getroffen:
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckung ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – werden vorläufig untersagt, bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg – 21. Januar 2025