Hamburg, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67b IN 255/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ESP Elb Service Personaldienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Veritaskai 8, 21079 Hamburg, wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführerin Frau Berna Saat vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Personalvermittlung und Servicedienstleistungen für Veranstaltungen tätig.
Mit dem heutigen Beschluss vom 21. Januar 2025 um 11:08 Uhr wurde Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.
Darüber hinaus wurde angeordnet:
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Sämtliche Drittschuldner der Gesellschaft dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt: Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – vorerst untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg – 21. Januar 2025