Gießen, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Gießen hat unter dem Aktenzeichen 6 IN 8/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Alpenrausch GmbH, mit Sitz in der Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen, angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 11826, wird durch die Geschäftsführer Benjamin Kuckartz und Marian Radovcic vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter tritt Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Gießen, auf.
Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 um 15:20 Uhr wurde Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Gießen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Anordnungen des Gerichts:
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
Die Antragstellerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Forderungen, deren Abtretung sowie die Veräußerung oder Belastung von Vermögenswerten. - Arbeitsverhältnisse:
Die Antragstellerin bleibt in der Befugnis zur Verwaltung bestehender Arbeitsverhältnisse. Neue Verträge oder Änderungen bedürfen jedoch der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. - Kontoverwaltung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Schutzmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, wurden untersagt, bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorübergehend eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder ihrer öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen – 21. Januar 2025