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Vorläufige Eigenverwaltung der Lungenklinik Lostau gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Magdeburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat unter dem Aktenzeichen 340 IN 30/25 (351) im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Lostau gGmbH, mit Sitz in der Lindenstraße 2, 39291 Möser, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Die Lungenklinik Lostau gGmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 2002, ist im Bereich der medizinischen Versorgung tätig. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (AO), insbesondere in der Förderung des Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, sowie von Wissenschaft und Forschung.

Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Jochen Bernd Wensing und Prof. Dr. Lars Timm vertreten.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0391/5556840, per Fax unter 0391/5556849 sowie per E-Mail unter magdeburg@floether-wissing.de erreichbar. Weitere Informationen sind auf der Website www.sanierungskultur.de verfügbar.

Maßnahmen zur Eigenverwaltung:

Die Antragstellerin bleibt unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterhin befugt, ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber zu verfügen. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, seinen Betrieb aufrechtzuerhalten und Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, während die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Einsichtnahme in den Beschluss:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sowie jeder Gläubiger Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage gestellt wird.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine Einreichung in elektronischer Form ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich, eine einfache E-Mail genügt nicht.

Mit der vorläufigen Eigenverwaltung soll die wirtschaftliche Stabilität der Lungenklinik Lostau gGmbH sichergestellt und eine langfristige Lösung zur Fortführung des Klinikbetriebs erarbeitet werden.

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