Moderatorin: Herr Reime, ein Fall von Parken ohne Bezahlung sorgt für Aufsehen: Ein Mann soll nach einer halben Stunde Parken insgesamt 336 Euro zahlen. Wie kommt es zu solchen hohen Forderungen?
Rechtsanwalt Reime: Solche Fälle entstehen oft, wenn private Parkplatzdienstleister Vertragsstrafen verhängen und zusätzlich Anwaltsgebühren oder andere Kosten aufschlagen. Im konkreten Fall scheint es ein Kommunikationsproblem zwischen dem alten Parkplatzbesitzer und dem Dienstleister gegeben zu haben. Der neue Eigentümer hat die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister gekündigt, doch dieser hat offenbar weiterhin Gebühren eingefordert.
Moderatorin: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene in solchen Situationen?
Rechtsanwalt Reime: Zunächst sollten Betroffene prüfen, ob die Forderung rechtlich überhaupt gerechtfertigt ist. Vertragsstrafen dürfen nicht unangemessen hoch sein und müssen klar durch AGB oder Schilder auf dem Parkplatz kommuniziert werden. Wenn Gebühren als überhöht erscheinen, sollten Betroffene:
Widerspruch einlegen: Innerhalb der gesetzten Frist der Zahlungsaufforderung widersprechen.
Dokumentation sichern: Alle Belege und Fotos des Parkplatzes aufbewahren.
Rechtliche Beratung einholen: Ein spezialisierter Anwalt oder die Verbraucherzentrale kann prüfen, ob die Forderung überhaupt rechtens ist.
Moderatorin: Der Verbraucher hat in diesem Fall bereits gezahlt, aber danach weitere Forderungen erhalten. Was raten Sie in solchen Fällen?
Rechtsanwalt Reime: Wenn bereits gezahlt wurde, kann eine Rückforderung geprüft werden, falls die Gebühren als unangemessen hoch eingestuft werden. Das gilt insbesondere, wenn der Dienstleister keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Forderung vorweisen kann. Wichtig ist, dass nach der Zahlung keine neuen Forderungen gestellt werden dürfen, die nicht separat begründet sind. Solche Fälle sollte man juristisch anfechten, um unrechtmäßige Ansprüche abzuwehren.
Moderatorin: Der neue Eigentümer des Parkplatzes hat sich bereits gegen die Forderungen gewehrt. Was bedeutet das für die betroffenen Parker?
Rechtsanwalt Reime: Wenn der neue Eigentümer die Forderungen des ehemaligen Dienstleisters nicht anerkennt, könnte das dazu führen, dass diese Forderungen ohnehin unrechtmäßig sind. Betroffene können sich darauf berufen, dass keine rechtliche Grundlage mehr besteht, da die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister beendet wurde. Der Eigentümer scheint die Situation klären zu wollen, was positiv für die Parker sein könnte.
Moderatorin: Was rät der Verbraucherschutz in solchen Fällen?
Rechtsanwalt Reime: Der Verbraucherschutz empfiehlt, bei überhöhten Gebühren oder fragwürdigen Forderungen grundsätzlich Widerspruch einzulegen und sich rechtlichen Rat zu holen. Zudem sollten Verbraucher darauf achten, wie die Parkbedingungen ausgeschildert sind, und die Kommunikation mit dem Dienstleister dokumentieren.
Moderatorin: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre Einschätzungen.
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne. Mein Appell an alle Betroffenen: Bleiben Sie ruhig, prüfen Sie die Forderung und lassen Sie sich nicht von hohen Gebühren einschüchtern. Oft lohnt es sich, juristisch dagegen vorzugehen.