Heilbronn, 21. Januar 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WE-Flytour GmbH, ansässig in der Gottlieb-Daimler-Straße 25, 74076 Heilbronn, hat das Amtsgericht Heilbronn am 21. Januar 2025 um 14:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 789306, wird durch den Geschäftsführer Ahsen Ata vertreten. Die Verfahrensbevollmächtigung erfolgt durch die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher, mit Sitz in Heilbronn.
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wurde ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO erlassen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der WE-Flytour GmbH ist damit vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übergegangen.
Zusätzlich bleiben die am 27. November 2024 angeordneten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen und sonstige Anordnungen weiterhin in Kraft.
Gemäß § 240 ZPO bewirkt dieser Beschluss die Unterbrechung anhängiger Zivilrechtsstreitigkeiten gegen die Schuldnerin.
Hinweis zur Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der getroffenen Maßnahmen erfolgt über das elektronische Informations- und Kommunikationssystem. Im Falle der Verfahrenseröffnung werden die Daten spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder Gläubiger binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, einzureichen.
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung
Die Einreichung von Rechtsbehelfen auf elektronischem Wege ist möglich. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich unter www.ejustice-bw.de.
Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht
21. Januar 2025