Tostedt, 21. Januar 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LADA Automobile GmbH, ansässig in der Erlengrund 11, 21614 Buxtehude, hat das Amtsgericht Tostedt unter dem Aktenzeichen 22 IN 153/24 beschlossen, die zuvor ergangenen Beschlüsse vom 04.11.2024 und 15.01.2025, die Sicherungsmaßnahmen betrafen, aufzuheben, jedoch mit bestimmten Auflagen.
Die LADA Automobile GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 4482 eingetragen ist und durch ihren Geschäftsführer Dieter Trzaska, wohnhaft in Buxtehude, vertreten wird, bleibt weiterhin unter eingeschränkter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die wesentlichen Punkte des Beschlusses:
- Verbleib des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter bleibt im Amt, bis sämtliche Verfahrenskosten sowie die mit seiner Zustimmung nach § 25 Abs. 2 InsO begründeten Masseverbindlichkeiten beglichen sind.
- Verfügungsbefugnis über Barvermögen:
- Der Insolvenzverwalter behält weiterhin die Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Barvermögen, insbesondere über das Kontoguthaben auf dem Konto DE05 2007 0024 0085 1691 06, soweit dies erforderlich ist.
- Rückstellung und Auszahlung von Guthaben:
- Es wurde festgelegt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter auf dem genannten Konto eine Rückstellung in Höhe von 170.000,00 EUR bilden darf.
- Das verbleibende Guthaben auf allen eingerichteten Verfahrenskonten, über das der Insolvenzverwalter verfügen kann, ist an die Antragstellerin auszukehren.
- Diese Regelung gilt auch für zukünftige Zahlungseingänge, die die Antragstellerin betreffen und auf den Verfahrenskonten eingehen.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts vor.
Amtsgericht Tostedt – 21. Januar 2025