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Insolvenzantrag der Thann Catering GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

München, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht München hat unter dem Aktenzeichen 1501 IN 1810/24 den Antrag der Thann Catering GmbH, mit Sitz am Föhringer Ring 6, 80805 München, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 176866 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Thann Robert vertreten.

Mit dieser Entscheidung stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Somit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und alle zuvor möglicherweise ergriffenen Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.

Folgen der Entscheidung:
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass das Unternehmen keine Möglichkeit hat, ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen. Gläubiger können ihre Forderungen nun nur noch im Rahmen individueller Vollstreckungsmaßnahmen geltend machen, müssen aber mit geringen Erfolgsaussichten rechnen, da keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Beschwerden können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Weitere Informationen zum Verfahren sind unter dem Aktenzeichen 1501 IN 1810/24 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München erhältlich.

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