Münster, 15. Januar 2025 – Das Amtsgericht Münster hat den Insolvenzantrag einer Gläubigerin gegen die MDD Eurobau GmbH, ansässig in Köntrup 3, 59320 Ennigerloh, durch Beschluss vom 15. Januar 2025 mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dmytro Morzhull, eingetragen unter der HRB 19748 beim Amtsgericht Münster, sah sich mit einem Antrag konfrontiert, der am 20. Juni 2024 bei Gericht einging. Der Antrag datierte auf den 19. Juni 2024 und wurde mit der Begründung gestellt, dass die Schuldnerin ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen könne.
Entscheidung des Gerichts
Nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) zurückgewiesen.
Auswirkungen der Entscheidung
Mit der Abweisung des Antrags endet das vorläufige Insolvenzverfahren. Gläubiger, die Forderungen gegenüber der MDD Eurobau GmbH haben, können nunmehr nur noch auf zivilrechtlichem Wege gegen die Schuldnerin vorgehen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Münster
15. Januar 2025