Aalen, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Aalen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Macpro4U Medien Production GmbH & Co. KG, ansässig im Amselweg 6, 73457 Essingen, mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihre Komplementärin, die Alkasama GmbH, deren Geschäftsführer Albrecht Wentz, ist unter der HRA 701261 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen.
Entscheidung des Gerichts
Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 wurde festgestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag des antragstellenden Gläubigers zurückgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. ab öffentlicher Bekanntmachung auf dem Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aalen, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen, einzulegen. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig; stattdessen ist die elektronische Übermittlung gemäß den Vorschriften der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erforderlich.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Aalen
20. Januar 2025