Der Europäische Rechnungshof bemängelt in einem aktuellen Bericht die unzureichende Umsetzung des Geoblocking-Verbots in der EU. Laut der zuständigen Prüferin Ildiko Gall-Pelcz gibt es zwar Vorschriften, die diese Praxis unterbinden sollen, jedoch bestehen erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung.
Forderung nach Ausweitung des Geoblocking-Verbots
Der Rechnungshof empfiehlt, das bestehende Verbot auf Videos und Fernsehübertragungen im Internet auszuweiten. „Geoblocking schränkt die Auswahl der Verbraucher ein und führt zu erheblicher Unzufriedenheit bei den Kunden“, erklärte Gall-Pelcz. Zudem behindere es den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen innerhalb des digitalen Binnenmarktes der EU.
Uneinheitliche Regelungen und fehlende Zuständigkeiten
Das Geoblocking-Verbot gilt grundsätzlich für den Onlinehandel. Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der EU sollen auf das gleiche Angebot zugreifen können. Der Rechnungshof kritisiert jedoch, dass bei Verstößen unklar bleibt, welche Behörden zuständig sind.
Zudem gibt es große Unterschiede bei den tatsächlich verhängten Bußgeldern in den einzelnen Mitgliedstaaten. Streaming- und Rundfunkanbieter sind nach geltender Regelung vom Verbot ausgenommen, was dazu führt, dass Inhalte je nach Standort unterschiedlich verfügbar sind.
Empfehlung für die EU-Kommission
Wer in einem anderen EU-Land lebt, kann nicht auf alle Inhalte der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugreifen und sieht sich bei Netflix oder Amazon Prime mit länderspezifischen Angeboten konfrontiert.
Der Rechnungshof fordert die EU-Kommission auf, diese Ausnahme bei der anstehenden Überarbeitung der Gesetzgebung zu überprüfen und eine mögliche Anpassung der Regeln zu prüfen.