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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters für die AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Betzdorf, 21. Januar 2025 – Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Industriestraße 83, 57518 Betzdorf, hat das Amtsgericht Betzdorf unter dem Aktenzeichen 11 IN 107/24 eine wichtige Ergänzung beschlossen.

Nachdem am 20. Dezember 2024 um 13:50 Uhr bereits die vorläufige Verwaltung angeordnet wurde, ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Diese zusätzlichen Befugnisse sollen sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft bestmöglich gesichert und verwaltet werden.

Die AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG wird durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter, die AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, vertreten. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Alan Hughes.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Betzdorf eingesehen werden.

Amtsgericht Betzdorf – 21. Januar 2025

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