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Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Retail Services B.V. eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Köln, 17. Januar 2025 – Das Amtsgericht Köln hat unter dem Aktenzeichen 70d IN 4/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der European Retail Services B.V., mit Sitz in De Beverspijken 4, NL-5221 ED’s-Hertogenbosch, Niederlande, angeordnet.

Das Unternehmen wird gesetzlich durch die Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH, Industriestraße 180, 50999 Köln, vertreten. Deren Geschäftsführer, Lucas Janßen und Jan Philipp Larry Janßen, tragen die Verantwortung für die geschäftlichen Belange. Die Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 112994 eingetragen.

Mit Beschluss vom 17. Januar 2025 um 12:36 Uhr wurde Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner, Wankelstraße 9, 50996 Köln, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse:

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO.
  • Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der European Retail Services B.V. ist es untersagt, weitere Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
  • Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Dr. Wagner ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass alle finanziellen Mittel zentral verwaltet und zur Verfügung stehende Werte gesichert werden.

Der Beschluss des Amtsgerichts stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der finanziellen Situation der Schuldnerin dar und bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Weiteres Vorgehen:
Das Gericht wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen für die endgültige Insolvenzeröffnung vorliegen. Gläubiger und weitere Beteiligte haben die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand des Verfahrens bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln zu informieren.

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