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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die A & D Estrichbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 51 IN 25/25

Heidelberg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Heidelberg hat im Insolvenzverfahren der A & D Estrichbau GmbH, mit Sitz in der Gerberstraße 11, 68535 Edingen-Neckarhausen, vertreten durch Geschäftsführer Dursun Kandogmus, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 333780 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Hofherr, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, bestellt. Ihm obliegt es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu prüfen. Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Gleichzeitig wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse zur Verwaltung der Unternehmensfinanzen. Insbesondere:

  • Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Drittschuldnern der A & D Estrichbau GmbH wird untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten; sie sind stattdessen angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
  • Der Insolvenzverwalter wird berechtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen und über diese zu verfügen.
  • Das Unternehmen ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkten Einblick in Bücher, Geschäftspapiere und Vermögenswerte zu gewähren.

Zusätzlich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.

Veröffentlichung und Rechtsmittel

Die Anordnung wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort bis zur Aufhebung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gespeichert.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 51 IN 25/25 geführt.

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