Das Amtsgericht Erfurt hat am 17. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Landwirtschaftlicher Familienbetrieb Lippach GmbH & Co. KG angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt aus Mühlhausen bestellt. Er wird ab sofort die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens überwachen und sicherstellen, dass keine Maßnahmen getroffen werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.
Einschränkungen für die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Lippach GmbH & Co. KG darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, die nun ausschließlich unter seiner Aufsicht erfolgen darf.
Hintergrund des Verfahrens
Das Unternehmen mit Sitz in Obertrebra ist beim Amtsgericht Jena unter der Handelsregisternummer HRA 501968 eingetragen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll klären, ob ein dauerhaftes Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Möglichkeiten für Gläubiger und Beteiligte
Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Erfurt erfolgen. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder der förmlichen Zustellung der Entscheidung.
Wichtig: Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf sicheren Übermittlungswegen eingereicht werden.
Nächste Schritte im Verfahren
Das Gericht wird in den kommenden Wochen entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob Alternativen zur Rettung des Unternehmens bestehen. Betroffene Gläubiger sollten ihre Forderungen frühzeitig vorbereiten und Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen.
Für weitere Informationen können sich Beteiligte an das Insolvenzgericht Erfurt oder den bestellten Insolvenzverwalter wenden.