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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ESA Exekutive Sicherheits Agentur GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 17. Januar 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die ESA Exekutive Sicherheits Agentur GmbH mit Sitz in der Rudower Chaussee 9, 12489 Berlin, angeordnet. Das Unternehmen, das im Bereich Bewachung, Veranstaltungsservice und Wirtschaftsdienstleistungen tätig ist, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Berliner Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt.

Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Telefon: –
Telefax: –

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    • Alle laufenden Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen.
  2. Einschränkung von Verfügungen:
    • Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen.
    • Insbesondere die Nutzung von Bankkonten und offenen Forderungen unterliegt nun der Kontrolle des Insolvenzverwalters.
  3. Ermächtigungen des Insolvenzverwalters:
    • Eröffnung eines Sonderkontos für die Insolvenzmasse.
    • Einziehung von Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin.
    • Verbot für Drittschuldner, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten – sie müssen stattdessen an den Insolvenzverwalter zahlen.
  4. Pflichten der Schuldnerin:
    • Einsichtnahme in Geschäftsbücher und Papiere durch den Insolvenzverwalter muss gewährt werden.
    • Die Schuldnerin ist verpflichtet, umfassend Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben.

Rechtsbehelfsbelehrung: Möglichkeit der Beschwerde

Beteiligte Parteien haben das Recht, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.

  • Frist: Innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung.
  • Einreichung:

    Amtsgericht Charlottenburg
    Amtsgerichtsplatz 1
    14057 Berlin

  • Form:
    • Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts (rechtzeitiger Eingang beim Insolvenzgericht erforderlich).
    • Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
    • Die Beschwerde muss den Beschluss genau benennen und erklären, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird.
  • Elektronische Einreichung:
    • Einfache E-Mails sind nicht zulässig.
    • Die Beschwerde muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Nächste Schritte im Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Danach wird das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Gläubiger sollten sich darauf vorbereiten, ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden und weitere Entwicklungen im Verfahren genau zu verfolgen.

Für weitere Informationen stehen das Insolvenzgericht und der vorläufige Insolvenzverwalter zur Verfügung.

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