Aktenzeichen: 53b IN 11/25
Lübeck, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Lübeck hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tappa.de Personalentwicklungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Herrenholz 10 – 12, 23556 Lübeck, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 8562 HL eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Henner Hinrichsen vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann, Marlistraße 13, 23566 Lübeck, bestellt. Er ist mobil unter 0170 5593487 sowie telefonisch unter 0451 7907515 und per E-Mail unter mail@kanzlei-schaumann.de erreichbar.
Anordnung zur Sicherung des Vermögens
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen getroffen:
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt insbesondere für die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungsverbot: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – ausgenommen unbewegliche Vermögensgegenstände – werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Ausnahme für bevorrechtigte Gläubiger: Bevorrechtigte Gläubiger gemäß §§ 850d Abs. 1, 850f Abs. 2 ZPO sind berechtigt, ihr Vorrecht geltend zu machen.
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lübeck eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 53b IN 11/25 geführt.