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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Schröder Türen und Böden GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Neumünster, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Neumünster hat unter dem Aktenzeichen 91 IN 4/25 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schröder Türen und Böden GmbH, mit Sitz in der Gadelander Straße 151, 24539 Neumünster, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 25659 KI eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Tony Buck vertreten.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 um 10:00 Uhr wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens Rechtsanwalt Sascha Khan, mit Kanzleisitz in der Büschstraße 12 / Colonnaden 29, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 040 2841788-88 sowie per Telefax 040 2841788-77 erreichbar.

Anordnung des Gerichts:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen vor weiteren nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  2. Einziehung von Außenständen:
    Auch die Einziehung von Forderungen der Schuldnerin fällt unter den Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Insolvenzverwalters.
  3. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Schröder Türen und Böden GmbH ist es untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt dem zu.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf www.justiz.de verfügbar.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sichergestellt werden, dass das Vermögen der Schuldnerin gesichert bleibt und eine geordnete Fortführung oder Verwertung der Insolvenzmasse vorbereitet wird. Das Gericht wird in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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