Aktenzeichen: 3 IN 7/25
Göppingen, 17. Januar 2025 – Das Amtsgericht Göppingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OKPHYSIO GmbH, mit Sitz in der Rosenstraße 24a, 73033 Göppingen, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 727859 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Oliver Kurz und Yvonne Weber vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Necker, Schubartstraße 13, 73430 Aalen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 07361 92510 sowie per E-Mail unter info@fnb-insolvenzverwaltung.de erreichbar.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Schuldnervermögens wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungsverbot: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Vermögenskontrolle: Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion zu eröffnen und über diese zu verfügen. Er ist zudem ermächtigt, bestimmte notwendige Verbindlichkeiten zu begründen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dazu zählen Kosten für:
- Energieversorgung (Telefon, Strom, Gas, Wasser),
- Lohnabrechnungen und Insolvenzgeldvorfinanzierung,
- Leasingraten für betriebliche Fahrzeuge und Immobilien,
- Inventarisierung und Bewertung des Vermögens durch externe Dienstleister,
- Fortführungsmaßnahmen wie Bestellungen und Subunternehmeraufträge.
Verpflichtung der Drittschuldner
Drittschuldnern der OKPHYSIO GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 7/25 geführt.