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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Lebenskräfte Personal GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 51 IN 652/24

Heidelberg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Heidelberg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lebenskräfte Personal GmbH, mit Sitz in der Handelsstraße 24, 69214 Eppelheim, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 743742 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Safeer Najam vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bohlander, Heinrich-Lanz-Straße 23-27, 68165 Mannheim, bestellt.

Anordnung zur Vermögenssicherung

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsverbot: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – ausgenommen unbewegliche Vermögensgegenstände – werden untersagt, bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Finanzkontrolle: Die Schuldnerin darf nicht über Bankkonten und Außenstände verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der Bankguthaben einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen darf.
  • Einrichtung von Sonderkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.

Verpflichtung der Drittschuldner

Den Schuldnern der Lebenskräfte Personal GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie alle relevanten Auskünfte zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse einzuholen.

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Heidelberg eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 51 IN 652/24 geführt.

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