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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Fit4U Metal Concepts GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 15/25

Bayreuth, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Bayreuth hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fit4U Metal Concepts GmbH, mit Sitz in der Am Hegnig 1, 95349 Thurnau, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRB 6760 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Ralf Berger, vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kubusch, Friedrichstraße 20, 95444 Bayreuth, bestellt. Dieser ist unter der Telefonnummer +49 921 7566-400 sowie per Telefax unter +49 921 598-9095 erreichbar.

Anordnung zur Vermögenssicherung

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Schuldnervermögen wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies gilt auch für die Einziehung von Forderungen.
  • Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das gesamte vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freie Vermögenswerte zu verwerten sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu eröffnendes Treuhandkonto zu übertragen und zu verwahren.
  • Kontrolle der finanziellen Mittel: Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Berechtigung zur Verwaltung der Finanzmittel des Unternehmens auf einem gesonderten Konto gemäß den aktuellen Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.02.2019, IX ZR 47/18).

Veröffentlichung und Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort bis zur Aufhebung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gespeichert.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 15/25 geführt.

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