Aktenzeichen: IN 201/24
Kempten (Allgäu), 17. Januar 2025 – Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Epp Bautechnik GmbH, mit Sitz in der Lindweg 5, 86875 Waal, vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet.
Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 7908 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Harald Epp vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Bodmanstraße 7, 87435 Kempten, bestellt.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungsverbot: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen, werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Finanzkontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Verpflichtung der Drittschuldner
Den Schuldnern der Epp Bautechnik GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und erforderliche Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuholen.
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kempten (Allgäu) eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Residenzplatz 4 – 6, 87435 Kempten (Allgäu), eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 201/24 geführt.