Aktenzeichen: 503 IN 9/25
Düsseldorf, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Eisenberg Edelstahl Design UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Carl-Leverkus-Straße 20, 40764 Langenfeld (Rheinland), vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106800 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Eniz Delkic, gesetzlich vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Chrobok, mit Kanzleisitz in der Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, bestellt.
Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens
Das Gericht hat angeordnet, dass die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen darf. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Verschlechterung der finanziellen Situation zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern.
Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser ist befugt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, untersagt – ausgenommen sind lediglich unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Ziel der Maßnahmen
Durch die angeordneten Sicherungsmaßnahmen soll das Vermögen der Schuldnerin erhalten und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und über die weiteren Schritte im Verfahren entscheiden.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 503 IN 9/25 beim Amtsgericht Düsseldorf geführt.