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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Copho GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Duisburg hat am 17. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Copho GmbH, mit Sitz in der Von-der-Mark-Str. 60, 47137 Duisburg, angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Geschäftsführung von Boris Banaszak steht, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke bestellt.

Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:
Dr. Sebastian Henneke
Philosophenweg 51
47051 Duisburg
Telefon: –
Telefax: –

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um das Vermögen der Copho GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern, hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Unternehmensvermögen verfügen.
    • Dies betrifft insbesondere Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen und Bankkonten.
  2. Einzug offener Forderungen:
    • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    • Kunden und Geschäftspartner der Copho GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten.
    • Sie sind verpflichtet, offene Beträge ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Rechtsbehelfsbelehrung: Möglichkeit der Beschwerde

Beteiligte Parteien können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. ab Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Einreichung:

    Amtsgericht Duisburg
    Königstraße 63
    47051 Duisburg

  • Form der Beschwerde:
    • Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts.
    • Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
    • Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
  • Elektronische Einreichung:
    • Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
    • Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Nächste Schritte im Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens entscheiden.

Empfehlung für Gläubiger:

  • Gläubiger sollten bereits jetzt ihre Forderungen vorbereiten.
  • Weitere Informationen können direkt beim Insolvenzverwalter oder dem zuständigen Insolvenzgericht eingeholt werden.

Das Amtsgericht Duisburg und der vorläufige Insolvenzverwalter stehen für Rückfragen zur Verfügung.

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