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Vorläufige Eigenverwaltung für die Pfeiffersche Stiftungen zu Magdeburg-Cracau angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 27/25 (371)

Magdeburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pfeiffersche Stiftungen zu Magdeburg-Cracau, mit Sitz in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, vorläufige Maßnahmen zur Eigenverwaltung angeordnet.

Die traditionsreiche Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheits- und Bildungswesen, insbesondere durch den Betrieb diakonischer Einrichtungen, Ausbildungsstätten und Pflegeeinrichtungen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der HRA 2445 eingetragen und wird durch die Vorstände Prof. Dr. Lars Timm und Ulrike Petermann vertreten.

Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung

Das Gericht hat der Stiftung gemäß § 270d Abs. 1 InsO eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Ziel ist die Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens unter Aufsicht des Gerichts.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Kanzleisitz Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, bestellt. Er wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin überwachen, während diese weiterhin über ihr Vermögen verfügen und den Geschäftsbetrieb fortführen darf.

Rechte und Pflichten der Antragstellerin

Die Antragstellerin bleibt während des Verfahrens berechtigt, ihr Vermögen unter Aufsicht des Sachwalters zu verwalten und weiterhin operative Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und eine geordnete Fortführung der diakonischen Einrichtungen sicherzustellen.

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder zwei Tage nach einer öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 340 IN 27/25 (371) geführt.

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