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Vorläufige Eigenverwaltung für die Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 29/25 (361)

Magdeburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH, mit Sitz in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 9543, wird durch die Geschäftsführer Jochen Bernd Wensing und Prof. Dr. Lars Timm vertreten.

Das Klinikum verfolgt ausschließlich kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke und engagiert sich insbesondere für die Förderung des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft erbringt medizinische Dienstleistungen, verwaltet Immobilien und bietet Personalüberlassung an.

Bestellung des vorläufigen Sachwalters

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO hat das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Dieser wird die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin überwachen und sicherstellen, dass das Unternehmen während der vorläufigen Eigenverwaltung seinen Verpflichtungen nachkommt.

Die Schuldnerin bleibt berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiterhin selbst zu verwalten und darüber zu verfügen.

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder Gläubiger eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einlegen.

Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch unter Beachtung der Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 340 IN 29/25 (361) geführt.

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