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Vorläufige Eigenverwaltung für die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 28/25 (361)

Magdeburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, mit Sitz in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 105719, wird durch die Geschäftsführer Robert Krause und Prof. Dr. Lars Timm vertreten.

Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft berechtigt ist, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiterhin selbst zu verwalten und darüber zu verfügen.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Becker, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0391/5 55 68 – 40 sowie per E-Mail unter magdeburg@floether-wissing.de erreichbar.

Zweck der Gesellschaft

Die DPS Dienstleistungsgesellschaft verfolgt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO), insbesondere in den Bereichen:

  • Alten- und Behindertenhilfe
  • Gesundheitswesen und Pflege
  • Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Unterstützung kirchlicher und diakonischer Zwecke

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203-206
39104 Magdeburg

Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden und kann entweder schriftlich oder elektronisch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.

Einsichtnahme des vollständigen Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 20.01.2025

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