Aktenzeichen: 1 IN 24/25
Amtsgericht Aalen, 20.01.2025
Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caravaning Henschel Reisemobile und mehr GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Beate Henschel, Knappenstraße 11 a, 73433 Aalen, folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen.
Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde am 20.01.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
1. Sicherungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
- Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf, Gartenstraße 1, 73430 Aalen, bestellt.
Kontakt:
- Telefon: 07361 780040
- Fax: 07361 78647
- E-Mail: t.humpf@bp-tax.de
- Web: www.baumann-partner.tax
3. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Die Schuldnerin darf nicht über Bankkonten oder Außenstände verfügen.
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und sonstige Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen.
- Er darf Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO begründen.
4. Mitwirkungspflichten der Schuldnerin:
- Die Schuldnerin hat dem Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
- Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen können betreten und überprüft werden.
5. Hinweis zur Bekanntmachung:
Die Veröffentlichung erfolgt elektronisch und bleibt mindestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Beendigung des Verfahrens verfügbar.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung bzw. nach öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
- Zuständiges Gericht:
- Amtsgericht Aalen
- Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Die Beschwerde muss enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
- Erklärung, dass gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt wird.
Hinweis:
- Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
- Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht – 20.01.2025