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Insolvenzantrag der M&M Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 90 IN 7/24

Königstein im Taunus, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der M&M Immobilien GmbH, mit Sitz in der Wiesbadener Weg 2, 65812 Bad Soden am Taunus, mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 10020, wurde durch ihre Geschäftsführerin Jelena Maric, wohnhaft in Rother Weingartenweg 18, 65812 Bad Soden am Taunus, vertreten.

Mit der Entscheidung wurden die im Rahmen des Insolvenzverfahrens am 15. Juli 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus, einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes einzulegen, sofern der Beschwerdewert 200 Euro übersteigt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 90 IN 7/24 geführt.

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