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Aufhebung vorläufiger Insolvenzmaßnahmen bei der CE Projekt GmbH Consulting Engineers

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 2086/24

Leipzig, 09. Januar 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat die im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CE Projekt GmbH Consulting Engineers, mit Sitz in der Zimmerstraße 1, 04109 Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 36175, erlassenen vorläufigen Maßnahmen aufgehoben. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Jörg Herbert Peper, vertreten.

Mit dem aktuellen Beschluss wurden mehrere bisherige gerichtliche Anordnungen rückgängig gemacht:

  1. Die am 09. Januar 2025 getroffene Entscheidung zur Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zur Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts wird aufgehoben.
  2. Die Anordnung vom 09. Januar 2025, mit der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt bzw. bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt wurden, entfällt.
  3. Der Beschluss vom 17. Dezember 2024, durch den Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, mit der Erstellung eines Massegutachtens beauftragt wurde, wird ebenfalls aufgehoben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung erfolgt – mit deren Zustellung.

Die Zustellung erfolgt entweder per Post oder durch öffentliche Bekanntmachung auf dem Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung zwei Tage nach Veröffentlichung als erfolgt, während eine postalische Zustellung innerhalb von vier Tagen als bewirkt gilt.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts zu erklären. Sie kann auch elektronisch eingereicht werden, muss jedoch den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen, insbesondere mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO eingereicht werden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 405 IN 2086/24 geführt.

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