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Allgemeines Verfügungsverbot für die JR OP-TIMIERT OP-Sets GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 1044/24

Augsburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Augsburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JR OP-TIMIERT OP-Sets GmbH, mit Sitz in der Prinzstraße 49, 86153 Augsburg, zur Sicherung des Unternehmensvermögens ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 33881 eingetragen und wird durch ihre Gesellschafterin, die JR OPtimiert GmbH, vertreten. Diese wiederum wird durch den Geschäftsführer Bjarne Makowka repräsentiert.

Mit der aktuellen Anordnung wird der Schuldnerin ab sofort jegliche Verfügung über ihr Vermögen untersagt. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen, die nunmehr nicht mehr durch das Unternehmen erfolgen darf.

Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.

Hintergrund und Ziel der Anordnung

Die Maßnahmen dienen dem Schutz des Schuldnervermögens und der Verhinderung von Vermögensverschiebungen, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Das Amtsgericht Augsburg hebt damit den früheren Beschluss vom 29. November 2024 auf und verschärft die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, jedoch nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere sichere Übermittlungswege. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 1044/24 geführt.

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