Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe ergreift Schutzmaßnahmen – Rechtsanwalt Alexander Eggen als Verwalter bestellt.
Das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 17. Januar 2025 um 10:00 Uhr gefasst und soll das Vermögen der Antragstellerin sichern sowie eine geordnete Abwicklung oder Sanierung ermöglichen.
Die JJT Gastrokonzept GmbH, mit Sitz in der Krebsmühle 1, 61440 Oberursel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter HRB 14392 eingetragen. Sie wird durch ihren Geschäftsführer Tarik Hamdanieh vertreten. Das Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer Gastronomiekonzepte spezialisiert hat, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zu dem Insolvenzantrag geführt haben.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt, der der Schulze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angehört. Seine Kanzlei ist in der Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, ansässig und über die Telefonnummer 069 50986155 erreichbar. Rechtsanwalt Eggen wird künftig die Aufgabe übernehmen, die Vermögenslage der JJT Gastrokonzept GmbH zu prüfen, Gläubigerinteressen zu wahren und mögliche Optionen für eine Restrukturierung zu bewerten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Verfügungsbefugnis der Antragstellerin über ihr Vermögen eingeschränkt. Ab sofort sind alle Verfügungen der JJT Gastrokonzept GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Vermögen des Unternehmens durch eigenmächtige Handlungen geschmälert wird und dient dem Schutz der Gläubiger.
Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner
Die Gläubiger der JJT Gastrokonzept GmbH wurden aufgefordert, Forderungen oder Zahlungen an das Unternehmen nur noch unter Beachtung der neuen Anordnung zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist darüber hinaus berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Nächste Schritte im Verfahren
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 61 IN 6/25 und bleibt weiterhin unter der Aufsicht des Amtsgerichts Bad Homburg. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Parallel dazu wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Gesamtlage der JJT Gastrokonzept GmbH analysieren und einen Bericht über mögliche Sanierungschancen oder notwendige Abwicklungsmaßnahmen vorlegen.
Das Schicksal des Unternehmens hängt maßgeblich von den Ergebnissen dieser Prüfung ab. Sollte eine Sanierung realisierbar sein, könnte die JJT Gastrokonzept GmbH langfristig wieder auf stabilen wirtschaftlichen Beinen stehen. Andernfalls könnte das Verfahren in eine geordnete Liquidation übergehen.
Das Amtsgericht Bad Homburg weist darauf hin, dass der vollständige Beschluss zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Verfügung steht. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft des Unternehmens und die Interessen seiner Gläubiger zu klären.