Amtsgericht Halle (Saale) trifft Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens – Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Verwalter bestellt.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 16. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JL-Hausmeisterservice UG (haftungsbeschränkt) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging um 15:40 Uhr und zielt darauf ab, das Vermögen der Antragsgegnerin zu sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens zu regeln.
Die JL-Hausmeisterservice UG, mit Sitz in der Nietlebener Straße 13, 06126 Halle (Saale), wird im Handelsregister geführt und von Geschäftsführer Enrico Kleilein vertreten. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich Hausmeisterservice und Gebäudemanagement an, sieht sich jedoch angesichts finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Verwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt. Dieser gehört der Kanzlei Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte – Partnerschaft an und ist in der Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), tätig. Prof. Dr. Jacobi ist über die Telefonnummer 0345-2178324 oder per E-Mail unter halle@stapper.in erreichbar.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Verfügungsbefugnis der JL-Hausmeisterservice UG über ihr Vermögen eingeschränkt. Ab sofort dürfen alle Verfügungen des Unternehmens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zudem wurden die Schuldner der Antragsgegnerin ausdrücklich darauf hingewiesen, Leistungen an die Gesellschaft nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Maßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen
Im Zuge der getroffenen Entscheidung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die JL-Hausmeisterservice UG untersagt. Diese Regelung soll verhindern, dass das Vermögen der Gesellschaft durch Vollstreckungsmaßnahmen geschmälert wird, bevor über die Zukunft des Unternehmens entschieden ist.
Weiteres Verfahren und Perspektiven
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 59 IN 510/24. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Analyse der finanziellen Lage des Unternehmens durchführen und dabei auch mögliche Sanierungsmaßnahmen prüfen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob das Unternehmen eine Perspektive zur Restrukturierung hat.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bietet sowohl für die JL-Hausmeisterservice UG als auch für die Gläubiger eine Chance, das weitere Vorgehen in einem geordneten Rahmen zu regeln. Sollte eine Sanierung nicht möglich sein, könnte es zu einer geordneten Abwicklung kommen, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu berücksichtigen.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragsgegnerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. zwei Tage nach Veröffentlichung, wenn diese öffentlich bekannt gemacht wurde.
Das Amtsgericht Halle (Saale) und der vorläufige Insolvenzverwalter werden in den kommenden Wochen die weitere Entwicklung im Verfahren begleiten. Die Entscheidung, ob und wie das Unternehmen gerettet werden kann, wird maßgeblich von der wirtschaftlichen Lage der JL-Hausmeisterservice UG abhängen.