Amtsgericht Düsseldorf ordnet Schutzmaßnahmen an – Dr. Gregor Bräuer als Verwalter bestellt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 17. Januar 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der medical people Germany GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss, der um 13:52 Uhr erging, zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die weitere Abwicklung des Verfahrens zu steuern.
Die medical people Germany GmbH, mit Sitz am Martin-Luther-Platz 22, 40212 Düsseldorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 106395 eingetragen. Das Unternehmen wird durch seinen Geschäftsführer Henri Treffers vertreten. Als Spezialist im Bereich medizinisches Personalmanagement war die Firma in einer dynamischen, aber auch wettbewerbsintensiven Branche tätig, bevor finanzielle Schwierigkeiten den Insolvenzantrag erforderlich machten.
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer bestellt. Dr. Bräuer ist in der Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, ansässig und bekannt für seine Expertise in komplexen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Der Verwalter wird die Aufgabe übernehmen, die finanzielle Lage der medical people Germany GmbH zu analysieren, Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Im Rahmen des Beschlusses wurde angeordnet, dass Verfügungen der medical people Germany GmbH über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten zu verhindern und eine geordnete Bearbeitung der Insolvenz zu gewährleisten.
Verpflichtungen für Drittschuldner und Schutz vor Zwangsvollstreckungen
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) ausdrücklich verboten, Zahlungen oder Leistungen direkt an die medical people Germany GmbH zu erbringen. Stattdessen sind alle Forderungen und Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der auch ermächtigt wurde, Bankguthaben und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Gericht hat außerdem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Weitere Schritte und Perspektiven
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 505 IN 10/25 geführt. In den kommenden Wochen wird Dr. Bräuer die wirtschaftliche Lage der medical people Germany GmbH prüfen und entscheiden, ob eine Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. Gleichzeitig wird untersucht, ob eine Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet dem Unternehmen die Chance, eine mögliche Lösung für seine finanziellen Probleme zu finden. Für die Gläubiger und Geschäftspartner ist dies ein Zeichen dafür, dass das Verfahren geordnet verläuft und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob die medical people Germany GmbH eine Perspektive zur Fortführung hat oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.