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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die ES-Pfaffenwinkel GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Weilheim trifft Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens.

Das Amtsgericht Weilheim hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ES-Pfaffenwinkel GmbH, ansässig in der Tiefenbachring 10-12, 82398 Polling, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 17. Januar 2025 um 10:20 Uhr und soll sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Klärung vor nachteiligen Veränderungen geschützt wird.

Die ES-Pfaffenwinkel GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 251532, wird von ihrem Geschäftsführer Christian Schulze vertreten. Das Unternehmen hat selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt, da es offenbar mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist.

Zur Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen hat das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Michael Verken, ansässig am Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verken wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und notwendige Schritte einzuleiten, um den weiteren Verlauf des Verfahrens zu sichern.

Besonders hervorzuheben ist, dass Verfügungen der ES-Pfaffenwinkel GmbH ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme erstreckt sich auch auf die Einziehung von Außenständen. Damit sollen potenzielle Vermögensverluste verhindert und die Gläubigerinteressen gewahrt werden.

Der Beschluss basiert auf § 21 der Insolvenzordnung (InsO), der eine vorläufige Insolvenzverwaltung bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorsieht. Die Maßnahmen ermöglichen es, einen geordneten Verlauf des Verfahrens sicherzustellen, während gleichzeitig geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Rechtsmittel gegen den Beschluss

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim oder eines anderen Amtsgerichts eingereicht werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Beschwerde rechtzeitig beim zuständigen Insolvenzgericht in Weilheim eingeht.

Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen IN 386/24 geführt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die ES-Pfaffenwinkel GmbH eine Perspektive zur Restrukturierung und Sanierung entwickeln kann oder ob das Unternehmen den Weg einer geordneten Abwicklung einschlagen muss. Für Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner ist die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Signal, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen in einem kontrollierten Verfahren gewahrt werden sollen.

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