Amtsgericht Stuttgart entscheidet: Keine ausreichenden Mittel zur Verfahrensdurchführung vorhanden.
Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CELEBRE DISTRIBUTION GmbH, mit Sitz in der Erich-Herion-Straße 25, 70736 Fellbach, eine bedeutende Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde aufgrund unzureichender finanzieller Mittel am 27. November 2024 abgewiesen.
Die CELEBRE DISTRIBUTION GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 768239, wird durch ihren Geschäftsführer Corrado Celebre vertreten. Das Unternehmen, das in der Distribution von Waren tätig war, musste angesichts erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragen.
Abweisung aufgrund mangelnder Vermögensmasse
Gemäß § 26 Abs. 1 InsO wird ein Insolvenzantrag abgewiesen, wenn die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das bedeutet, dass keine Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten sowie eventuelle Gläubigerforderungen zumindest teilweise zu begleichen. Mit dieser Entscheidung wird deutlich, dass die finanzielle Situation der CELEBRE DISTRIBUTION GmbH so angespannt ist, dass eine gerichtliche Abwicklung nicht durchgeführt werden kann.
Die Abweisung des Antrags hat zur Folge, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird, der die verbleibenden Vermögenswerte des Unternehmens sichern und verwerten könnte. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Ansprüche außerhalb eines geregelten Insolvenzverfahrens verfolgt werden müssen, was die Durchsetzung erheblich erschwert.
Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart bringt für die Gläubiger der CELEBRE DISTRIBUTION GmbH erhebliche Herausforderungen mit sich. Da keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, stehen die Aussichten auf eine Rückzahlung von Forderungen schlecht. Die Geschäftspartner und Gläubiger müssen nun individuell versuchen, offene Forderungen geltend zu machen, was in der Regel mit großen rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stuttgart eingesehen werden. Die Antragsstellerin sowie Gläubiger haben das Recht, gegen die Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses bzw. zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind jedoch als elektronisches Dokument zu übermitteln, es sei denn, technische Gründe verhindern dies vorübergehend.
Fazit
Die Abweisung des Insolvenzantrags der CELEBRE DISTRIBUTION GmbH mangels Masse bedeutet für das Unternehmen das Ende der Geschäftstätigkeit. Ohne gerichtliche Aufsicht und ohne die Möglichkeit eines geordneten Verfahrens stehen Gläubiger vor der Herausforderung, ihre Forderungen individuell und oft mit geringen Erfolgsaussichten durchzusetzen.
Dieser Fall unterstreicht die Schwierigkeiten, die mit einer Insolvenz mangels Masse einhergehen, und zeigt die Konsequenzen einer finanziellen Schieflage, die selbst eine geregelte Abwicklung unmöglich macht. Für die Beteiligten bleibt die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart ein ernüchterndes Ergebnis.