Amtsgericht Frankfurt am Main entscheidet: Keine Mittel für Eröffnung des Verfahrens verfügbar.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aedificia Delitzsch KG eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 13. Januar 2025 aufgrund unzureichender Vermögensmasse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).
Die Aedificia Delitzsch KG, mit Sitz in der Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, war auf Bauträger- und Bauentwicklungsprojekte spezialisiert. Das Unternehmen war im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 48415 eingetragen und wurde durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten: Abdol Rasoulinia, wohnhaft Am Kesselhaus 6, 65795 Hattersheim, und Stefan Steinert, wohnhaft Hochstädter Straße 22, 60389 Frankfurt am Main. Herr Steinert ist jedoch im Verlauf des Verfahrens verstorben, was die ohnehin angespannte Lage des Unternehmens weiter erschwert haben dürfte.
Abweisung des Insolvenzverfahrens wegen fehlender Masse
Das Gericht stellte fest, dass die Vermögenswerte der Aedificia Delitzsch KG nicht ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 InsO wird in solchen Fällen die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da damit keine gerichtliche Abwicklung der verbleibenden Vermögenswerte erfolgt. Gläubiger können ihre Ansprüche nur noch außerhalb des Insolvenzverfahrens verfolgen, was die Aussichten auf eine Rückzahlung oft erheblich schmälert.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich faktisch handlungsunfähig ist. Gleichzeitig entfällt der Schutz eines geregelten Insolvenzverfahrens, wodurch die Gläubiger in eine schwierige Position geraten.
Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner
Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlässt Gläubiger und Geschäftspartner der Aedificia Delitzsch KG in einer unklaren Situation. Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, der die Vermögenswerte des Unternehmens sichern und verwerten könnte, müssen Gläubiger nun eigenständig versuchen, ihre Forderungen geltend zu machen – eine Herausforderung, wenn keine oder nur unzureichende Mittel vorhanden sind.
Einsicht und nächste Schritte
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden. Betroffene Gläubiger haben zwar die Möglichkeit, außerhalb des Insolvenzverfahrens rechtliche Schritte zu unternehmen, doch wird dies durch die festgestellte Vermögenslosigkeit erheblich erschwert.
Fazit
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags aufgrund mangelnder Masse endet das Verfahren um die Aedificia Delitzsch KG vorzeitig. Für die Gläubiger des Unternehmens bedeutet dies, dass sie auf ihre Ansprüche vermutlich verzichten müssen, da keine ausreichenden Vermögenswerte zur Begleichung der Schulden vorhanden sind.
Dieser Fall unterstreicht die Schwierigkeiten, die mit einer Insolvenz mangels Masse verbunden sind, und zeigt die Herausforderungen, denen sich betroffene Gläubiger gegenübersehen. Für die Aedificia Delitzsch KG bedeutet die Entscheidung endgültig das Aus ihrer Geschäftstätigkeit.