Amtsgericht Frankfurt am Main trifft weitere Maßnahmen zur Klärung der Unternehmenssituation.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Main Dibbe & Mor GmbH, mit Sitz in der Hinter der Mauer 94B, 61118 Bad Vilbel, eine Ergänzung des bereits am 11. Dezember 2024 angeordneten Beschlusses über die vorläufige Insolvenzverwaltung vorgenommen. Die Entscheidung wurde am 17. Januar 2025 veröffentlicht und dient dazu, die laufende vorläufige Insolvenzverwaltung weiter zu präzisieren und abzusichern.
Die Main Dibbe & Mor GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 131286, wird von ihrem Geschäftsführer Thomas Reupke vertreten. Das Unternehmen war aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen, ein Insolvenzantragsverfahren einzuleiten, das seit Dezember 2024 unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main steht.
Bedeutung der Beschluss-Ergänzung
Die Ergänzung des ursprünglichen Beschlusses deutet darauf hin, dass im Verlauf des Verfahrens zusätzliche Maßnahmen oder Klarstellungen notwendig wurden, um das Insolvenzverfahren effektiver zu gestalten. Dabei könnten Aspekte wie die Sicherung der Vermögenswerte, die Überwachung der Geschäftsführung oder weitere spezifische Regelungen zur Abstimmung zwischen Gläubigern und dem vorläufigen Insolvenzverwalter betroffen sein.
Der vollständige Beschluss, der auch die Rechtsmittelbelehrung enthält, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden. Diese Transparenz dient dazu, alle beteiligten Parteien, insbesondere Gläubiger, über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens zu informieren und die ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten.
Nächste Schritte im Verfahren
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 810 IN 1709/24 M-77. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob die wirtschaftliche Lage der Main Dibbe & Mor GmbH eine Sanierung und Fortführung des Unternehmens erlaubt oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.
Das Insolvenzgericht und der vorläufige Insolvenzverwalter werden weiterhin intensiv an der Analyse und Bearbeitung der finanziellen Situation der Gesellschaft arbeiten. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und gleichzeitig Optionen für eine mögliche Rettung oder Restrukturierung des Unternehmens zu prüfen.
Für die Main Dibbe & Mor GmbH stellt diese Ergänzung eine weitere Phase des Verfahrens dar, in der sowohl die Geschäftspartner als auch die Gläubiger des Unternehmens klare Leitlinien für die kommenden Entscheidungen erhalten. Alle Beteiligten hoffen auf eine konstruktive Lösung, die der Gesellschaft eine Zukunftsperspektive ermöglicht.