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Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 388/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 17. Januar 2025 um 10:39 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Abteistraße 14, 20149 Hamburg hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 170651 eingetragen. Sie wird durch die Geschäftsführer Herrn Leander Thormann und Frau Dr. Claudia Gerda Katharina Coordes vertreten.

Die Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH bietet Dienstleistungen in den Bereichen Forschung, Planung, Organisation und Durchführung von medizinischen und nicht-medizinischen Simulationen an und ist in der Branche als Spezialist für realitätsnahe Trainingsszenarien bekannt.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze bestellt, mit Kanzleisitz in der Valentinskamp 88, 20355 Hamburg. Frau Dr. Vietze ist telefonisch erreichbar und übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Sicherung und Überwachung des Vermögens der Schuldnerin.

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Geschäftsführung der Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH darf keine Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens vornehmen, es sei denn, diese werden durch die vorläufige Insolvenzverwalterin ausdrücklich genehmigt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Geschäftspartner, Kunden und andere Schuldner des Unternehmens dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Alle ausstehenden Zahlungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben:
    Dr. Birthe Vietze ist ermächtigt, alle offenen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Sie wird auch die Bankguthaben der Schuldnerin verwalten.
  4. Aussetzung von Zwangsvollstreckungen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft werden bis auf Weiteres ausgesetzt, es sei denn, diese betreffen unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll eine geordnete und transparente Überprüfung der finanziellen Lage der Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH ermöglichen. Insbesondere wird geprüft, ob die Vermögenswerte des Unternehmens ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Sanierung oder Restrukturierung möglich ist.

Das Ziel besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

Über die Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH

Das Unternehmen hat sich durch seine spezialisierte Tätigkeit in der Notfallwissenschaft und den angebotenen Simulationsdiensten einen Namen gemacht. Die Krise trifft nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden und Partner, die von den Dienstleistungen des Unternehmens abhängig sind.

Hinweise für Gläubiger und Beteiligte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden. Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner werden aufgefordert, alle Zahlungen und Vereinbarungen ausschließlich mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin abzustimmen.

Die Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind strikt zu befolgen, um die geordnete Durchführung des Verfahrens sicherzustellen.

Ausblick

Die Zukunft der Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH hängt von den Ergebnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab. Eine mögliche Sanierung könnte das Unternehmen retten und die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit sichern. Ob dies realisierbar ist, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Hamburg
17.01.2025

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