Aktenzeichen: 255 IN 1043/24
Das Amtsgericht Dortmund hat am 15. Januar 2025 um 10:16 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der We-Protect GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die zuvor unter dem Namen We-Protect UG (haftungsbeschränkt) firmierte, hat ihren Sitz am Wandweg 1, 44149 Dortmund. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 30277 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Patrick Niggemann, wohnhaft in der Himmelohstraße 87 C, 58454 Witten, vertreten.
Die We-Protect GmbH ist ein Bewachungsunternehmen, das Dienstleistungen im Bereich Objektschutz und Parkplatzüberwachung (PP) anbietet. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Gesellschaft gesichert und geordnet verwaltet werden, bis über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens entschieden wird.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Birkmann bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund. Herr Birkmann übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu prüfen, zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.
Herr Birkmann ist ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenzmasse zu schützen, und wird dabei auch die wirtschaftliche Lage der We-Protect GmbH umfassend analysieren.
Gerichtliche Anordnungen und Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der Geschäftsführung über Gegenstände des Vermögens der We-Protect GmbH sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten oder nachteiligen Transaktionen stattfinden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbot für Drittschuldner
Den Schuldnern der We-Protect GmbH (beispielsweise Kunden oder Vertragspartnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, offene Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder zu verwalten. Diese Maßnahmen dienen der Sicherung und geordneten Verwaltung der Insolvenzmasse.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll dazu beitragen, die Vermögenslage der We-Protect GmbH zu analysieren und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Zudem wird geprüft, ob das Unternehmen noch sanierungsfähig ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.
Hintergrund
Die We-Protect GmbH hat sich als Sicherheitsdienstleister im Bereich Objektschutz und Parkplatzüberwachung etabliert. Die Insolvenz droht jedoch nicht nur die Existenz des Unternehmens, sondern auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiter und die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden zu gefährden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat die Gesellschaft jedoch die Möglichkeit, durch geordnete Maßnahmen entweder eine Sanierung anzustreben oder die vorhandenen Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger zu sichern.
Hinweise für Gläubiger und Beteiligte
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund eingesehen werden. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, Zahlungen und Korrespondenz ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Birkmann abzustimmen.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die We-Protect GmbH eine Perspektive für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs hat oder ob eine Liquidation unvermeidlich ist. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens wird voraussichtlich nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen.
Amtsgericht Dortmund
15.01.2025