Aktenzeichen: 105 IN 7/25
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tiefbau Saar-Pfalz GmbH am 17. Januar 2025 um 12:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Trierer Straße 4, 66265 Heusweiler, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109228 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dirk Lappeßen vertreten.
Hintergrund
Die Tiefbau Saar-Pfalz GmbH ist ein regional tätiges Unternehmen, das auf Arbeiten im Bereich Tiefbau spezialisiert ist. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sieht sich die Gesellschaft nun mit einem Insolvenzantragsverfahren konfrontiert. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Geschäftsbetriebs zu prüfen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, bestellt. Herr Staab übernimmt ab sofort die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Tiefbau Saar-Pfalz GmbH.
Herr Staab ist für alle Fragen und Anweisungen bezüglich der Insolvenzverwaltung zuständig und wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens genau prüfen.
Gerichtliche Anordnungen und Maßnahmen
- Allgemeines Verfügungsverbot
Der Tiefbau Saar-Pfalz GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit ist es der Geschäftsführung untersagt, eigenständig über Vermögenswerte der Gesellschaft zu verfügen. Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und Forderungen, wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. - Zahlungsanweisungen für Drittschuldner
Kunden, Geschäftspartner und sonstige Schuldner der Tiefbau Saar-Pfalz GmbH (Drittschuldner) dürfen Zahlungen nur noch direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Dies soll sicherstellen, dass alle Mittel der Insolvenzmasse zufließen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen das Unternehmen wurden vorläufig untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt JR Günter Staab ist mit der Sicherung des Vermögens und der Überwachung der finanziellen und operativen Abläufe der Tiefbau Saar-Pfalz GmbH betraut. Zudem hat er die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, insbesondere ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Er wird darüber hinaus beurteilen, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ob eine Liquidation unvermeidlich ist.
Ausblick
Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft der Tiefbau Saar-Pfalz GmbH zu klären. Ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung notwendig wird, hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.
Das Unternehmen hat bisher eine wichtige Rolle in der regionalen Bauwirtschaft gespielt, und es bleibt zu hoffen, dass Lösungen gefunden werden, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und Arbeitsplätze zu sichern.
Hinweise für Gläubiger und Beteiligte
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eingesehen werden. Gläubiger und Geschäftspartner werden dringend aufgefordert, alle Zahlungen und weitere Korrespondenz ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen.
Kontakt
Rechtsanwalt JR Günter Staab
Gutenbergstraße 23
66117 Saarbrücken
Telefon: [bitte direkt beim Verwalter erfragen]
Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach
17.01.2025