Aktenzeichen: 810 IN 1747/24 R-33
Im Insolvenzantragsverfahren der RheinMain TV GmbH, ansässig am Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Beschluss vom 19. Dezember 2024 um wichtige Befugnisse ergänzt. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 134576 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Ilkem Beykoz Sahin, befindet sich weiterhin in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der bereits eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, wurde durch den aktuellen Beschluss mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Handlungsfähigkeit der RheinMain TV GmbH während des vorläufigen Verfahrens sicherzustellen und die notwendigen Informationen zur weiteren Abwicklung zu beschaffen.
- Vorfinanzierung von Insolvenzgeld:
Rechtsanwalt Dr. Gutsche ist nun ausdrücklich ermächtigt, einen Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Diese Maßnahme dient dazu, die Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter der RheinMain TV GmbH sicherzustellen, die in der Krise weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen. Für die Umsetzung ist Dr. Gutsche befugt, ein entsprechendes Darlehen bei der Deutsche Bank AG aufzunehmen. - Einholung von Auskünften:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ferner berechtigt, umfassende Informationen über die finanzielle und rechtliche Situation der RheinMain TV GmbH einzuholen. Dies umfasst insbesondere Anfragen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsgesellschaften sowie bei Sozial- und Finanzbehörden. Auch Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die in irgendeiner Weise mit der Gesellschaft verbunden sind, können von ihm zur Auskunft verpflichtet werden.
Ziel der Maßnahmen
Die erweiterten Befugnisse sind essenziell, um die wirtschaftliche Lage der RheinMain TV GmbH transparent darzustellen und die Grundlage für die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu schaffen. Insbesondere die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes soll sicherstellen, dass die Mitarbeiter trotz der schwierigen Lage weiterhin bezahlt werden, was sowohl ihre Existenz als auch die kurzfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs schützt.
Die Einholung von Auskünften ist zudem ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Verflechtungen der RheinMain TV GmbH zu durchleuchten und mögliche Vermögenswerte aufzudecken. Dies ist von zentraler Bedeutung, um die Gläubigerinteressen bestmöglich zu wahren und die nächsten Schritte im Verfahren vorzubereiten.
Weitere Informationen
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.
Die RheinMain TV GmbH, ein regionaler Fernsehsender, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten mit ungewisser Zukunft konfrontiert. Der Ausgang des Verfahrens wird maßgeblich von den Ergebnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung abhängen, die in den kommenden Wochen intensiv geprüft werden.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main bleibt in dieser kritischen Phase ein entscheidender Akteur, um eine geordnete Abwicklung oder, sofern möglich, eine Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.