Aktenzeichen: 36 IN 78/24 -4
Das Amtsgericht Hameln hat am 17. Januar 2025 um 08:46 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mi Casa Hameln GmbH, Uferstraße 80, 31787 Hameln, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 216155, wird von ihrem Geschäftsführer Ibrahim Gerbeshi vertreten.
Die Mi Casa Hameln GmbH, die im Bereich Immobilien und Wohnungsbau tätig ist, steht unter erheblichem finanziellen Druck. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert werden.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Kanzleisitz Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0511 / 123105-0 und per E-Mail unter info@insotreu.de erreichbar.
Dr. Hamer von Valtier übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Mi Casa Hameln GmbH zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu prüfen. Er wird die Geschäfte des Unternehmens überwachen und prüfen, ob eine ausreichende Insolvenzmasse für die Durchführung des Hauptverfahrens vorhanden ist.
Gerichtliche Anordnungen
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der Mi Casa Hameln GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten oder nachteiligen Handlungen vorgenommen werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten. - Anweisungen an Schuldner der Mi Casa Hameln GmbH
Geschäftspartner und Schuldner der Mi Casa Hameln GmbH sind aufgefordert, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind unzulässig und nicht rechtswirksam (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Bedeutung der Maßnahme
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um das Vermögen der Mi Casa Hameln GmbH zu schützen und geordnete Verhältnisse zu schaffen. Es wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation unausweichlich ist. Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.
Ausblick
Die Mi Casa Hameln GmbH, ein bekanntes Unternehmen in der Region, sieht sich einer ungewissen Zukunft gegenüber. Eine mögliche Restrukturierung könnte das Unternehmen retten, während eine Abwicklung weitreichende Folgen für Mitarbeiter und Geschäftspartner hätte.
Hinweis für Beteiligte und Gläubiger
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln eingesehen werden. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, alle Korrespondenz und Zahlungen ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Antragstellerin und die Gläubiger innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hameln einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen.
Amtsgericht Hameln, 17.01.2025