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Kraft Solar GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäfts-Nr.: 9 IN 1013/24

Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kraft Solar GmbH, mit Sitz in der Gräfenhäuser Straße 85, 64293 Darmstadt, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 102982, wird von seinem Geschäftsführer Yasar Mert Karagöz, wohnhaft in der Odenwaldstraße 1, 63743 Aschaffenburg, vertreten.

Die Kraft Solar GmbH, ein Anbieter im Bereich Solar- und Energielösungen, kämpft aufgrund finanzieller Schwierigkeiten um den Fortbestand des Unternehmens. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Grundlage für ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu schaffen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bidjan Payandeh von der Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt. Herr Payandeh ist telefonisch unter 06151/30838-30 und per Fax unter 06151/30838-31 erreichbar.

Herr Payandeh übernimmt die Verantwortung, die finanzielle Situation der Kraft Solar GmbH zu prüfen, die Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Gerichtliche Anordnungen und Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Die Geschäftsführung der Kraft Solar GmbH darf keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft mehr ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder geschädigt werden.
  2. Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen. Dieses Konto soll den Anforderungen des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entsprechen und eine transparente Verwaltung der Insolvenzmasse gewährleisten.
  3. Zahlungsanweisungen für Drittschuldner
    Geschäftspartner und Schuldner der Kraft Solar GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind alle Gelder ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu überweisen.
  4. Einholung von Auskünften
    Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen der Kraft Solar GmbH zu erteilen. Diese Befugnis umfasst auch das Anfertigen von Abschriften und die Bereitstellung aller Informationen, die der Gesellschaft selbst zugänglich wären.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll die wirtschaftliche Lage der Kraft Solar GmbH analysieren und sicherstellen, dass die Gläubiger bestmöglich geschützt werden. Es wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob ein Hauptinsolvenzverfahren eingeleitet werden muss.

Das Insolvenzsonderkonto und die umfassenden Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sollen gewährleisten, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens effizient und transparent verwaltet werden.

Ausblick für die Kraft Solar GmbH

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob die Kraft Solar GmbH durch eine Sanierung gerettet werden kann. Das Unternehmen, das im Bereich erneuerbarer Energien tätig ist, steht vor der Herausforderung, die aktuellen wirtschaftlichen Probleme zu bewältigen und gleichzeitig seine Rolle als wichtiger Anbieter von Solar- und Energielösungen in der Region zu verteidigen.

Hinweise für Gläubiger und Beteiligte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingesehen werden. Gläubiger, Geschäftspartner und andere Beteiligte werden gebeten, alle Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu befolgen und Zahlungen nur noch gemäß den Vorgaben des Insolvenzverfahrens zu leisten.

Amtsgericht Darmstadt
17.01.2025

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