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ELEMENT Insurance AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet – Was Versicherte jetzt wissen müssen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die ELEMENT Insurance AG befindet sich seit dem 8. Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat diesen Schritt auf Antrag der BaFin eingeleitet, nachdem das Unternehmen am 20. Dezember 2024 eine Überschuldung gemäß § 19 Insolvenzordnung (InsO) gemeldet hatte. Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es, das Vermögen der ELEMENT Insurance AG zu sichern und Gläubigerschutz zu gewährleisten.

Friedemann Schade, ein erfahrener Partner der Kanzlei BRL, wurde vom Gericht als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmen in dieser Phase zu stabilisieren und mögliche Lösungen für die Fortführung der Verträge der Versicherten zu prüfen.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Das vorläufige Insolvenzverfahren hat direkte Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden der ELEMENT Insurance AG. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Fortführung der Versicherungsverträge:
    Die bestehenden Versicherungsverträge bleiben gültig. Es erfolgt kein sofortiger Vertragsstopp.
  2. Keine Schadenszahlungen:
    Vorläufig werden keine Zahlungen für gemeldete Schadensfälle geleistet. Das Unternehmen ist rechtlich verpflichtet, seine Mittel zu sichern, um die Interessen aller Gläubiger zu schützen.
  3. Prüfung einer Übertragung der Verträge:
    Die BaFin, der Vorstand der ELEMENT Insurance AG und der vorläufige Insolvenzverwalter arbeiten gemeinsam an einer möglichen Übertragung des Versicherungsportfolios an einen anderen Versicherer. Sollte dies nicht möglich sein, könnte ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Eine Entscheidung darüber ist noch ausstehend.

Warum wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet?

Die ELEMENT Insurance AG hat am 20. Dezember 2024 Überschuldung gemeldet, was bedeutet, dass die Verbindlichkeiten des Unternehmens die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Am 23. Dezember 2024 stellte die BaFin daraufhin einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde schließlich am 8. Januar 2025 eröffnet, um den Fortbestand der Gesellschaft zu prüfen und das Vermögen vor unkontrolliertem Abfluss zu schützen.

Was passiert, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird?

Sollte die Übertragung der Versicherungsverträge an einen anderen Versicherer scheitern, wird voraussichtlich ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet. In diesem Fall könnten Kundinnen und Kunden nicht darauf vertrauen, dass alle Schadensforderungen vollständig reguliert werden. Die BaFin betont jedoch, dass sie den Prozess streng überwacht, um die Interessen der Versicherten so weit wie möglich zu wahren.

Die Rolle der BaFin

Die BaFin verfolgt das Ziel, die Rechte und Interessen der Versicherten zu schützen. Sie arbeitet eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem Vorstand der ELEMENT Insurance AG zusammen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Auch wenn die Lage schwierig ist, bleibt die BaFin weiterhin im Einsatz, um den Versicherten Sicherheit und Transparenz zu bieten.

Wie geht es weiter?

Die nächsten Schritte hängen von den Ergebnissen der aktuellen Prüfung ab. Entscheidend wird sein, ob die Versicherungsverträge an einen anderen Anbieter übertragen werden können. Eine abschließende Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. Bis dahin bleibt das vorläufige Insolvenzverfahren bestehen, und die Versicherungsverträge laufen weiter – allerdings ohne Schadenszahlungen.

Weitere Informationen für Versicherte

Für alle wichtigen Fragen und aktuellen Entwicklungen können sich Versicherte direkt auf der Website der BaFin informieren. Hier werden regelmäßig Updates bereitgestellt, um Betroffenen Orientierung zu geben und Unklarheiten zu beseitigen.

Die ELEMENT Insurance AG und die BaFin raten allen Versicherten, die Situation aufmerksam zu verfolgen, um über neue Entscheidungen rechtzeitig informiert zu sein.

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  1. Unklar bleibt bei dieser Darstellung, wie sich der Versicherungsnehmer einer Gebäudversicherung der ELEMENT Insurance AG in der Zeit nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens verhalten soll, um das versicherte Haus weiterhin ausreichend versichert zu wissen. Da in dieser Zeit unklar ist, ob der Versicherungsvertrag mit einer neuen Versicherung fortgeführt wird oder nach Eintritt der endgültigen Insolvenz automatisch endet, kann er keinen neuen Versicherungsvertrag abschließen, da sonst eventuell eine doppelte Versicherung vorläge, wenn die endgültige Insolvenz eintritt. Was also sinnvoller Weise tun? Für Antwort Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

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